steuerliche Erleichterungen
Steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau bei kleineren Beträgen
- 25. September 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Zwei Änderungsgesetze bescheren Unternehmern – vornehmlich rückwirkend zum 01. Januar 2017 – steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen im Umgang mit kleineren Beträgen: Kleinbetragsrechnungen Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde angehoben. Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € (bisher 150 €) nicht übersteigt, müssen weniger Pflichtangaben enthalten. Beispielsweise sind die Angaben zum Leistungsempfänger und zum Ausweis des Umsatzsteuerbetrags entbehrlich.