steuerliche Behandlung des Job-Tickets
Steuerliche Behandlung des Job-Tickets
- 24. Februar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Job-Tickets verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung, führt das zu Arbeitslohn, weil ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) vorliegt. Das gilt nicht, wenn das Job-Ticket nicht mehr als 44 € monatlich wert ist. In der Regel ist das unproblematisch, wenn die Tickets monatlich überlassen werden. Also bei der monatlichen Überlassung einer Monatsmarke