Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen
- 24. April 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen sind dann als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung anzusehen, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist. Zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient ist es notwendig, bei Überprüfung