steuerbegünstigte Abfindung
Steuerbegünstigte Abfindung bei Vorliegen eines einvernehmlichen Auflösungsvertrags
- 25. September 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer
Keine KommentareEntschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, gehören zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen Entschädigungen als außerordentliche Einkünfte einem besonderen (ermäßigten) Steuersatz (sog. Fünftelregelung). Die Zahlung einer Abfindung wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses stellt i. d. R. eine solche Entschädigung dar. Die Abfindung kann ermäßigt besteuert