sittenwidrige Lohnvereinbarung
Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit „Hartz-IV“-Empfängern
- 24. März 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Folgender Fall ereignete sich vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes: Ein Rechtsanwalt beschäftigte zwei Empfänger von Sozialleistungen mit Bürohilfstätigkeiten in seiner Kanzlei und zahlte ihnen Stundenlöhne von 1,53 € bzw. 1,64 €. Dies war sittenwidrig, wie jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied. Es verurteilte den Rechtsanwalt, dem Jobcenter, welches den zwei Bürokräften ihre Löhne mit „Hartz-IV“-Mitteln aufgestockt