Schwangere bei Massenentlassungen nicht immer geschützt
Schwangere bei Massenentlassungen nicht immer geschützt
- 30. Mai 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf nach europäischem Recht im Rahmen von Massenentlassungen grundsätzlich gekündigt werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Der Kündigungsgrund hänge in diesem Falle nicht mit der Schwangerschaft zusammen. Der Gekündigten müssen dabei aber die Gründe und sachlichen Kriterien für ihre Kündigung mitgeteilt werden, nach denen sie gekündigt wurde. Hinweis: Auch