Homeschätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung u. Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung u. Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
- 24. April 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Beherbergungsleistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Erbringt der Betrieb auch Frühstücksleistungen, unterliegen diese Umsätze dem Regelsteuersatz von 19 %. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Frühstücksleistungen auch dann von der Steuerermäßigung ausgenommen sind, wenn sie Nebenleistungen zu den ermäßigt zu besteuernden Übernachtungsleistungen sind. Ein Gesamtpreis für Übernachtung und Frühstück müsse auf die