Sachverständigengutachten für Grundbesitzbewertung nicht stets vorrangig
Sachverständigengutachten für Grundbesitzbewertung nicht stets vorrangig
- 26. Juni 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Mieter/Vermieter
Keine Kommentare:::: Die Erbin eines freistehenden Einfamilienhauses veräußerte das Objekt zeitnah nach dem Erbfall für 460.000 €. Mit der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts legte sie ein Gutachten vor, wonach eine Gutachterin einen Verkehrswert von 220.000 € ermittelt hatte. Das zuständige Finanzamt stellte eigene Ermittlungen an und setzte den Wert mit 320.000 € bei der Erbschaftsteuerfestsetzung