rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
Rückwirkende Berichtigung von Rechnungen ist möglich
- 22. Februar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Die Berichtigung einer Rechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem der Unternehmer seine Rechnung erstmals ausgestellt hat. Das hat der Bundesfinanzhof in Änderung seiner Rechtsprechung und im Anschluss an ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden. Voraussetzung ist, dass das ursprüngliche Dokument die Mindest-anforderungen einer Rechnung enthält. Diese sind Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung,