Rücksichtnahme durch Balkon-Raucher
Balkon-Raucher müssen auf Nachbarn Rücksicht nehmen
- 24. März 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Raucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Diese Einschränkung ist bei einer wesentlichen Geruchsbelästigung möglich, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zu entscheiden hatte das Gericht einen Streit zwischen Mietern, die in über- bzw. untereinander gelegenen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses wohnten. Die Nichtraucher fühlten sich vom heraufziehenden Geruch gestört und befürchteten