Reisevorleistungseinkauf von Reiseveranstalter unterliegt Gewst
Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer
- 7. Januar 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Reiseveranstalter werden, wenn sie Hotelzimmer anmieten oder Übernachtungskontingente einkaufen, bisher steuerlich behandelt wie Mieter von Büroräumen oder Lagerhallen, mit der Folge gewerbesteuerlicher Hinzurechnung. Im konkreten Fall kaufte ein Reiseveranstalter u. a. Hotelleistungen von Hoteliers und Agenturen ein, um diese dann gebündelt im Rahmen einer Pauschalreise anbieten zu können. Das Finanzamt unterwarf einen Teil der