Privatverkauf bei eBau dem Inhaber des eBau-Nutzernamens zurechnen
Privatverkauf bei eBay ist dem Inhaber des eBay-Nutzernamens zuzurechnen
- 23. Juli 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Schon seit mehreren Jahren überwacht die Finanzverwaltung mittels spezieller Programme Verkäufe über Internetplattformen. Im Fokus stehen auch „Privatverkäufer“, die nur unter Angabe eines fiktiven Nutzernamens eine Vielzahl von Waren veräußern, aber die daraus erzielten Erlöse weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer unterwerfen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Umsätze der Person zuzurechnen sind,