Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen mindern Sonderausgabenabzug
Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen mindern Sonderausgabenabzug
- 22. November 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Prämienzahlungen durch eine gesetzliche Krankenkasse mindern die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Dies gilt jedenfalls dann, wenn solche Prämien ihre Grundlagen in einem Wahltarif haben. In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Versicherte einen Tarif mit Selbstbehalt gewählt. Die Versicherung zahlte eine Prämie von 450 €. Eine solche Prämienzahlung ist eine Beitragsrückerstattung, die die