Prämien der gesetzlichen KK mindern abziehbare KV-Beiträge
Prämien der gesetzlichen Krankenkassen wegen Selbstbehalt mindern die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge
- 28. März 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine KommentareGesetzliche Krankenkassen können in ihren Satzungen Prämienzahlungen vorsehen, wenn die versicherte Person einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Krankheitskosten übernimmt (sog. Selbstbehalt). Die deswegen gezahlten Prämien mindern nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg die steuerlich als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden. Hinweis: Der von Krankenkassen gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten