Pflicht zur Gartenpflege umfasst nur einfache Arbeiten
Mietvertragliche Pflicht zur Gartenpflege umfasst nur einfache Arbeiten
- 26. Oktober 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Die häufige Formulierung in Mietverträgen, „Der Mieter übernimmt die Gartenpflege“, verpflichtet den Mieter nur zu einfachen Arbeiten, die ohne große Kosten und Fachkenntnisse zu erledigen sind. Solange der Garten nicht zu verwahrlosen droht, steht dem Vermieter auch kein Direktionsrecht hinsichtlich der Gartenpflege zu. In einem vom Amtsgericht Würzburg entschiedenen Fall war zwischen den Parteien