Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sind sozialversicherungspflichtig
Pflegekräfte in stationären Pflegeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
- 22. August 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt dann vor, wenn – die Arbeit nicht selbstständig ausgeübt wird, – die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber verrichtet wird und – der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung Anspruch auf ein Arbeitsentgelt hat. Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind mit dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige