pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz
Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
- 22. Januar 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (Kfz) kann pauschal nach der sog. 1 %-Regelung besteuert werden. Dies setzt seit 2006 voraus, dass das Kfz zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird. Der Bundesfinanzhof hatte erst kürzlich entschieden, dass es nicht geboten sei, im Umkehrschluss die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 %