Organschaft: (Nicht)anerkennung des Gewinnabführungsvertrags
Organschaft: (Nicht)anerkennung des Gewinnabführungsvertrags bei Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter
- 25. Januar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Die ertragsteuerliche Anerkennung einer Organschaft setzt u. a. voraus, dass die Organgesellschaft sich verpflichtet, ihren „ganzen“ Gewinn an den Organträger abzuführen. Sind neben dem Organträger andere (Minderheits-)Gesellschafter an der Organgesellschaft beteiligt, ist die Organgesellschaft verpflichtet, an diese sog. „außenstehenden Gesellschafter“ Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Ausgleichszahlungen dürfen zwar aus einem Festbetrag und einem variablen Betrag