Nießbraucher kein Wohnungseigentümer
Nießbraucher ist nicht wie ein Wohnungseigentümer zu behandeln
- 12. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Der Nießbraucher einer Eigentumswohnung ist nicht verpflichtet, die Inanspruchnahme des Sondereigentums für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu dulden. Ferner sind Streitigkeiten der Eigentümergemeinschaft mit Nießbrauchern keine Wohnungseigentumsangelegenheiten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem vom Gericht entschiedenen Fall plante eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Sanierung von Terrassen und Balkonen. Die Verwalterin wurde von den Eigentümern