Nachweis des Erbrechts durch Vorlage eines eröffneten eigenhändigen Testaments
Nachweis des Erbrechts durch Vorlage eines eröffneten eigenhändigen Testaments
- 2. September 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Der Erbe ist bis auf wenige Ausnahmen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er hat die Möglichkeit, den Nachweis auch in anderer Form zu erbringen. Neben einem eröffneten notariellen Testament oder Erbvertrag kann der Nachweis auch mittels eines eindeutigen handschriftlichen, nachlassgerichtlich eröffneten Testaments oder im Fall der gesetzlichen Erbfolge mittels der üblichen