Nachweis der Ausbildungswilligkeit de3s volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
Nachweis der Ausbildungswilligkeit des volljährigen Kinds als Kindergeldvoraussetzung
- 23. April 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine KommentareFür ein volljähriges Kind besteht u. a. Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, wenn es das Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt verlangt allerdings die ernsthafte Ausbildungswilligkeit des Kinds. Der Nachweis kann geführt werden durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass