nachträglicher Auflösungsverlust
Nachträglicher Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung nach insolvenzfreier Liquidation auch rückwirkend zu berücksichtigen
- 24. Februar 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust, den ein wesentlich beteiligter Gesellschafter aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft erzielt. Die Einkünfte errechnen sich aus dem gemeinen Wert des dem Gesellschafter bei der Auflösung zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens abzüglich der Anschaffungs- und Veräußerungskosten. Ein Gewinn ist in dem Jahr zu versteuern, in