nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehepaare
Nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehepaare
- 22. November 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Einkommensteuer
Keine Kommentare:::: Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass Ehepartner, die ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt haben, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer auch für bereits bestandskräftig einzelveranlagte Jahre beantragen können. Im Urteilsfall hatten zwei Partner im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft begründet. Nach Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes im Oktober 2017 wandelten sie die Partnerschaft in eine Ehe um. Obwohl