Musikschullehrerin kann freie Mitarbeiterin sein
Musikschullehrerin kann freie Mitarbeiterin sein
- 30. Mai 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Über den arbeitsrechtlichen Status einer Musikschullehrerin, d. h. über die Frage, ob sie Arbeitnehmerin oder freie Mitarbeiterin war, hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Die Lehrerin hatte auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses geklagt. Das Gericht sah sie jedoch als freie Mitarbeiterin an. Anders als im Falle allgemeinbildender Schulen, wo die Lehrkräfte in aller Regel