Mietvertrag zwischen Lebensgefährten steuerlich nicht anerkennen
Mietvertrag zwischen Lebensgefährten steuerlich nicht anzuerkennen
- 8. Oktober 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Mieter/Vermieter
Keine Kommentare:::: Ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung hält einem Fremdvergleich nicht stand und ist steuerlich nicht anzuerkennen. So sieht es jedenfalls das Finanzgericht Baden–Württemberg. Die Eigentümerin einer Immobilie mit mehreren Wohnungen nutzte die im Obergeschoss befindliche Wohnung gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten. Dieser überwies monatlich einen als Miete bezeichneten Betrag.