Miethöhe bei verbilligter Vermietung
Überprüfung der Miethöhe zum 01.01.2015 bei verbilligter Vermietung
- 26. November 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer, Kurz-und-Knapp
Keine KommentareBei verbilligter Vermietung von Wohnungen sowohl an Angehörige als auch an fremde Dritte beträgt die Grenze 66 % der ortsüblichen Marktmiete. Deshalb ist Folgendes zu beachten: Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete, dann sind die mit den Mieteinnahmen zusammenhängen- den Werbungskosten voll abzugsfähig. Liegt der Mietzins unterhalb von 66 % der