Mieterhöhung in Schriftform
Mietrecht: Schriftform sollte bei jeder Mieterhöhung eingehalten werden
- 26. April 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und dem Schriftformzwang unterfallende Vertragsänderung dar. Dies gilt zumindest dann, wenn die Miethöhe für den Zeitraum von mehr als einem Jahr geändert wird und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Gerichts muss bei einer solchen Änderung des