Mieter darf im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen
Mieter darf im Garten ein Kinderspielhaus aufstellen
- 24. April 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer, Privatleute
Keine KommentareDas Amtsgericht Flensburg hat entschieden, dass das Aufstellen eines Kinderspielhauses zur zulässigen Nutzung des Gartens eines Mietshauses gehört. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter vom Mieter verlangt, ein Spielhaus zu entfernen, welches dieser im zugehörigen Garten aufgestellt hatte. Der Vermieter war der Ansicht, dass dies die ordnungsgemäße Nutzung des Gartens übersteigt. Im Mietvertrag war kein