Mehrvergütung eines Arbeitnehmers
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Mehrvergütung wegen höherwertiger Vertretungstätigkeit
- 23. November 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Wenn ein Arbeitnehmer mit höherwertigen Vertretungstätigkeiten betraut wird, hat er auch Anspruch auf die entsprechende höhere Vergütung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Falle eines Arbeitnehmers entschieden, der vorübergehend als stellvertretender Abteilungsleiter in einem Ministerium beschäftigt worden war und dafür eine Vergütung verlangte, wie sie die Person erhielt, die er vertrat.