Liebhaberei bei verschiedenen Betätigungen
Liebhaberei bei verschiedenen wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen
- 21. Februar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Unternehmen
Keine KommentareBei der Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht kommt es auf die Gesamtwürdigung der Umstände an. Sind solche Betätigungen dem Hobbybereich zuzurechnen, liegt das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht nahe. Bei Tätigkeiten außerhalb des Hobbybereichs bedarf es weiterer Feststellungen, ob die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden. Ein Unternehmer befasste sich mit dem An- und Verkauf sowie der