Laborraum kein Arbeitsplatz
Einem Dozenten zur Verfügung stehender Laborraum ist kein Arbeitsplatz
- 10. Januar 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Privatleute
Keine Kommentare:::: Einem ausschließlich mit der Lehre im Fachbereich Chemie betrauten Hochschuldozenten stand an der Universität zur Erledigung seiner Arbeiten lediglich der Laborraum zur Verfügung. Er war mit einem Schreibtisch, einem nur beschränkt nutzbaren Telefon und einem PC ausgestattet. Der Raum war für die Vorbereitung von Lehrveranstaltungen, die Erstellung von Klausuren und sonstigen Verwaltungsarbeiten nicht geeignet.