Kostentrennung bei gemischt genutzten Grundstücken
Bei gemischt genutzten Grundstücken ist der Vermieter zur Kostentrennung verpflichtet
- 26. Januar 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Bei einem gemischt genutzten Grundstück muss der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung bei der Position der Grundsteuer die Kosten für Gewerbe- und Wohneinheiten trennen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden. In dem entschiedenen Fall ging es um eine Betriebskostenabrechnung für ein gemischt genutztes Gebäude. Der Vermieter hatte die Grundsteuer einheitlich auf alle Mieter umgelegt, ohne