Kosten der Unterbringung im Altenheim
Kosten der Unterbringung im Altenheim: Doppelter Abzug der Haushaltsersparnis bei Ehegatten
- 21. Februar 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Aufwendungen für die krankheits- oder pflegebedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Allerdings ist von den Aufwendungen eine Haushaltsersparnis abzuziehen, weil in den Unterbringungskosten auch Lebensführungskosten enthalten sind, die jedem Steuerpflichtigen entstehen und deswegen insoweit nicht außergewöhnlich sind. Die jährliche Haushaltsersparnis beträgt für 2018 je Person