Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
- 22. Januar 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Wer als Bauträger fälschlicherweise davon ausgegangen ist, als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer der von ihm bezogenen Bauleistung zu schulden, kann ohne weitere Voraussetzungen geltend machen, dass die unzutreffende Besteuerung entfällt. Damit stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die Auffassung der Finanzverwaltung. Diese ging bislang davon aus, dass sie zur Verhinderung von Steuerausfällen dem Verlangen nach Erstattung