Klausel
Verschwiegenheitsklausel in Arbeitsverträgen
- 4. Dezember 2013
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Eine Verschwiegenheitserklärung für einen Arbeitnehmer durch eine allgemeine Klausel wie z.B. „über alle betriebsinternen Vorgänge Stillschweigen zu bewahren“ erfasst nur Betriebsinterna, an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz)