Klageerhebung über Elsterportal nicht zulässig
Elektronische Klageerhebung über das Elster-Portal ist nicht zulässig
- 25. September 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitnehmer, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Waren außergerichtliche Rechtsbehelfe (Einspruch, Beschwerde) ganz oder teilweise erfolglos, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht einlegen. Wird der Finanzrechtsweg beschritten, sind neben der Frist auch bestimmte Formalien zu beachten. Die Klage ist schriftlich zu erheben. Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die Klage in einem Schriftstück niedergelegt und vom Kläger oder seinem Vertreter eigenhändig