keine Verteilung außergewöhnlicher Belastungen aus Billigkeitsgründen
Keine Verteilung außergewöhnlicher Belastungen aus Billigkeitsgründen
- 26. Oktober 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Wirken sich außergewöhnliche Belastungen steuerlich nicht in vollem Umfang in dem Veranlagungszeitraum aus, in dem sie geleistet wurden, können sie nicht aus Billigkeitsgründen auf mehrere Jahre verteilt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.Ein Ehepaar wurde zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für ihre zu Hause lebende schwerbehinderte Tochter bauten die Eheleute ihr Einfamilienhaus für insgesamt 165.981