keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten KV-Beiträgen
Keine Verrechnung von selbst getragenen Krankheitskosten mit zurückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen
- 26. Oktober 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Krankheitskosten sind lediglich als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen. Es ist die zumutbare Belastung zu beachten. Ein Ansatz der selbst getragenen Krankheitskosten als Sonderausgaben ist nicht möglich. Sonderausgaben sind nur Beiträge zu Krankenversicherungen, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung eines Versicherungsschutzes stehen und folglich der Vorsorge dienen. In seiner Entscheidung stellt das Finanzgericht