keine Verlängerung bei Zahlung Ust
Keine Verlängerung des Zeitraums „kurze Zeit“ bei Zahlung der Umsatzsteuer
- 24. März 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die bei dem Steuerzahler kurze Zeit (10 Tage) vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres angefallen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten als in diesem Kalenderjahr abgeflossen. Ein Freiberufler war der Ansicht, dass eine am 11.01.2010