keine Verkürzung der Probezeit bei BA-Verhältnis bei vorherigem Praktikum
Praktikum verkürzt nicht die Probezeit eines nachfolgenden Berufsausbildungsverhältnisses
- 26. April 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis soll Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem die Gelegenheit geben, die wesentlichen Umstände im konkreten Ausbildungsberuf eingehend zu prüfen. Bei der Beurteilung des Auszubildenden steht seine Eignung als auch die Einordnung mit seinen Lernpflichten in das betriebliche Geschehen im Vordergrund. Da sich die Eignung für die konkrete Ausbildung nicht im Rahmen eines