Homekeine Minderung des Einkommens einer Organgesellschaft bei Inhaftungnehme für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin
keine Minderung des Einkommens einer Organgesellschaft bei Inhaftungnehme für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin
Keine Minderung des Einkommens einer Organgesellschaft bei Inhaftungnahme für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin
- 25. Juli 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Die Körperschaftsteuer stellt bei der Kapitalgesellschaft keine abzugsfähige Betriebsausgabe dar, d. h., sie mindert nicht deren zu versteuerndes Einkommen. Wird eine Organgesellschaft für Körperschaftsteuerschulden der Organträgerin in Haftung genommen, liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs keine „Steuerschuld“ vor, sodass das Abzugsverbot nicht eingreift. Allerdings liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, da die Vermögensminderung bei der Organgesellschaft