Keine Mehrwertsteuerbefreiung im Zeitarbeitsunternehmen
Keine Mehrwertsteuerbefreiung bei Gestellung von qualifizierten Pflegekräften durch ein Zeitarbeitsunternehmen
- 23. November 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte entschieden, dass Zeitarbeitsunternehmen nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt sind, weil die Gestellung von Arbeitnehmern als solche keine im sozialen Bereich erbrachte Gemeinwohldienstleistung ist. Im Anschluss daran hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Zeitarbeitsunternehmen keine umsatzsteuerfreien Umsätze erbringt, wenn es staatlich geprüfte Pflegekräfte zur Verfügung stellt,