keine entschädigung für abgewiesene Grundschullehrerin in Berlin mit Kopftuch
Keine Entschädigung für aufgrund ihres Kopftuchs abgewiesene Grundschullehrerin in Berlin
- 22. Juni 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Die Bewerbung der Klägerin als Grundschullehrerin in Berlin wurde abgelehnt, weil sie ein muslimisches Kopftuch trug. Ihre Klage auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Das Land habe die Bewerbung aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes, das Lehrkräften in öffentlichen Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke untersagt, ablehnen dürfen. Nach Überzeugung des