keine Entgeltfortzahlung bei Erholungskur
Keine Entgeltfortzahlung während bloßer Erholungskur ohne medizinische Notwendigkeit
- 27. August 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Keine Kommentare:::: Kur ist nicht gleich Kur. Diese Erfahrung musste eine als Köchin beschäftigte Arbeitnehmerin machen, die von ihrem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für die Zeit einer von ihr absolvierten Kur begehrte. Hintergrund: Wenn Arbeitnehmer nicht arbeiten können, weil sie an einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge teilnehmen, haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie