keine außerordentliche Kündigung Fitnessstudio-Vertrag durch Wohnortwechsel
Wohnortwechsel berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags
- 21. Juli 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zwar kann ein Fitnessstudio-Vertrag als Dauerschuldverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des