Keine Anrechnung von Urlaubsgeld auf Mindestlohn
Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
- 24. Juni 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Unternehmen
Keine Kommentare::::Eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber erreichen möchte, dass ein zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden, ist unwirksam. So entschied jetzt das Arbeitsgericht Berlin im Fall einer Arbeitnehmerin, die zuletzt für 6,44 € je Stunde beschäftigt war. Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus