keine Anerkennung körperschaftsteuerl. Organschaft wg. sachlicher Unbilligkeit
Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung im Handelsregister
- 28. März 2018
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare::: Das Einkommen einer Organgesellschaft ist dem Organträger erstmals für das Kalenderjahr zuzurechnen, in dem das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft endet, in dem der Gewinnabführungsvertrag wirksam wird. Dieser wird erst mit Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft wirksam. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine körperschaftsteuerliche Organschaft nicht wegen sachlicher Unbilligkeit anzuerkennen ist, weil der Gewinnabführungsvertrag trotz rechtzeitiger