keine Absetzung für Abnutzung auf die Anschaffungskosten einer Vertragsarztzulassung
Keine Absetzung für Abnutzung auf die Anschaffungskosten einer Vertragsarztzulassung
- 26. Juli 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Die Anschaffungskosten für den Erwerb einer Vertragsarztzulassung als alleinigem Gegenstand eines Übertragungsvertrags sind als selbstständiges nicht abschreibbares Wirtschaftsgut zu behandeln. Sie können erst im Rahmen einer späteren Praxisveräußerung oder -aufgabe das zu ermittelnde Veräußerungs- oder Aufgabeergebnis beeinflussen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs handelt es sich hierbei allerdings um einen Sonderfall. Als Regelfall ist nach