keine Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Verlusten
Keine Abfärbung gewerblicher Einkünfte bei Verlusten
- 31. August 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Eine Personengesellschaft, die auch gewerbliche Einkünfte erzielt, gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, selbst wenn sie hauptsächlich nicht gewerbliche Einkünfte erzielt. Eine Umqualifizierung der nicht gewerblichen Einkünfte erfolgt nur dann nicht, wenn die Nettoumsatzerlöse aus der gewerblichen Tätigkeit 3 % der gesamten Nettoumsatzerlöse der Gesellschaft und 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Aus dieser