kein Werbungskostenabzug für Kunstausstgellungsbesuche einer Kunstlehrerin
Kein Werbungskostenabzug für Kunstausstellungsbesuche einer Kunstlehrerin
- 22. Juni 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein
Keine Kommentare:::: Aufwendungen für den Besuch von Kunstausstellungen und Vernissagen einer Kunstlehrerin sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Das Finanzgericht Baden–Württemberg begründet diese Auffassung damit, dass solche Aufwendungen für kulturelle Veranstaltungen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben darstellen, wobei eine berufliche Veranlassung in den Hintergrund tritt. Es gibt zwar kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot mehr, sodass grundsätzlich gemischt